Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
News vom 25.10.2010
Das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) ist am 29.05.2009 in Kraft getreten. Den Kern des BilMoG, durch das insgesamt über 29 Bundesgesetze bzw. -verordnungen modifiziert wurden, bildet die Modernisierung des Handelsbilanzrechts (HGB). Es handelt sich um die umfangrechste Reform des HGB seit dem Bilanzrichtliniengesetz von 1985.
Die Neuerungen durch das BilMoG haben eine Verbesserung der Aussagekraft, eine bessere Vergleichbarkeit sowie eine höhere Transparenz des handelsrechtlichen Jahresabschlusses zum Ziel. Die Neuerungen umfassen die Streichung nicht mehr zeitgemäßer Bestimmungen des HGB in seiner bisher gültigen Form. Hierzu zählen insbesondere Ansatz-, Bewertungs- und Ausweiswahlrechte. Zudem ist das Handelsrecht in moderater Weise an die IFRS angenähert worden oder zumindest den Anwendern eine solche Annäherung über neue Bilanzierungswahlrechte ermöglicht worden.
Die anhängende Präsentation gibt zunächst einen Überblick über die wesentlichen Neuerungen auf den verschiedenen Gebieten des Handelsbilanzrechts. Den Schwerpunkt umfassen ausgewählte Themenbereiche, die für die Umsetzung der Bilanzrechtsmodernisierung in der Unternehmenspraxis Problemfelder darstellen können.